ERKLÄRUNG ZUR BARRIEREFREIHEIT Teich-Aquarium-Shop ist bemüht, seine Webseite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.teich-aquarium-shop.de 1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen Die Webseite ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar. 2. Nicht barrierefreie Inhalte Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei: Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG Bei, bzw. in Bilder, Fotos von Produkten wird kein Text zur Beschreibung angezeigt oder vorgelesen. Dies liegt unteranderem auch an der Vielzahl der Artikel die wir anbieten. Zum größten Teil wird die Verpackung oder ein Bild des Produkts gezeigt, wo keine Informationen erkenntlich sind. In den Beschreibungen der Artikel sind in Textform alle Informationen vorhanden. Es ist möglich das die Navigation per Tastatur nicht bei allen angebotenen Browsern funktioniert. Wir verwenden den Browser Firefox und überprüfen mit diesem auch unsere Seiten. Bei der Verwendung des Onlineshop auf mobilen Endgeräten wie Smartphones, ist es möglich das dieser nicht fehlerfrei bzw. nur verkleinert angezeigt wird. Der Shop ist für die Anwendung auf PC, Laptop optimiert. Wir bemühen uns Fehler schnellstmöglich zu bearbeiten. Wegen eigener schwerer Erkrankung und Behinderung, kann es leider zu Verzögerungen kommen. Die komplette Homepage, mit allen darauf befindlichen Artikeln, barrierefrei umzusetzen bedeutet für uns auch einen erheblichen finanziellen Aufwand. Diese Kosten würden zu Preiserhöhungen, Reduzierung von Angeboten und Einschränkungen des Service führen. Möglich wäre auch die Schließung des Webshops, da die anfallenden Kosten zum getätigten Umsatz in keinem Verhältnis stehen. Wir sind nur ein kleines Familienunternehmen, wo sich aus dem Hobby ein kleines Geschäft entwickelte. Es dient eigentlich mehr dazu einem Familienmitglied, trotz schwerer Krankheit und Behinderung, zu ermöglichen sein gesammeltes Wissen weiterzugeben. Die Deckung der Kosten ist immer das Ziel. Darum wäre die komplette Umsetzung auf Barrierefreiheit für uns nicht finanzierbar. Es gilt für Teich-Aquarium-Shop auch die Ausnahme für das BFSG, siehe letzten Absatz unten. Alternative: Da die meisten Produkte eine ausführliche Beratung benötigen, besonders bei Neukunden, empfehlen wir die telefonische Beratung bzw. den Schriftverkehr per Mail. Auch dürfen einige Produkte nicht ohne eine persönliche Beratung verkauft werden, z. B. Mittel gegen Algen, sie gelten als Erklärungsbedürftig. Auch möglich ist ein kostenpflichtiger Hausbesuch zur Beratung beim Kunden bis max. 100 km einfache Fahrtstrecke, nach vorheriger Absprache und Terminvereinbarung. 3.Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit Diese Erklärung wurde am 11.03.2025 erstellt. Die Aussagen bezüglich der Vereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsanforderungen beruhen auf einer Selbstbewertung. Die Erklärung wurde zuletzt am 31.07.2025 überprüft. 4. Rückmeldung und Kontaktangaben Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung unserer Seite www.teich-aquarium-shop.de auffallen, dann wenden Sie sich an uns. So können Sie Kontakt mit uns aufnehmen: Teich-Aquarium-Shop Ringstraße 28 74821 Mosbach – Lohrbach Telefon: 06261/38198 Mail: kontakt@teich-aquarium-shop.de 5. Schlichtungsverfahren Wenn Sie der Meinung sind, dass diese [Webseite(n)] [mobile(n) Anwendung(en)] nicht barrierefrei zugänglich [ist] [sind], können Sie unsere in Ziffer 4 genannte Stelle oder Person darüber informieren. Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden. Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt: Landeszentrum Barrierefreiheit Schlichtungsstelle Else-Josenhans-Straße 6 70173 Stuttgart Telefon: 0711 123 39375 E-Mail: schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de Webseite: https://barrierefreiheit-bw.de/ Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich. Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen. Gibt es Ausnahmen vom Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)? Nicht vom Barrierefreiheitsstärkungsgesetz betroffen sind kleine Unternehmen mit weniger als zehn Personen oder mit einem Jahresumsatz von maximal 2 Millionen Euro bzw. wenn sich die Jahresbilanzsumme auf höchstens 2 Millionen Euro beläuft. In diesem Fall greifen die Vorschriften des BFSG nicht, auch wenn die Voraussetzungen wie das Betreiben eines Onlineshops erfüllt sind. Dies trifft auf www.teich-aquarium-shop.de zu. Ausnahme: Kleinstunternehmen, die im BFSG genannte Produkte wie E-Book-Reader, Router oder Hardwaresysteme für Universalrechner in den Verkehr bringen, müssen sich an die Vorgaben halten.